Ihr Wissen

Mit dem Stichwort „Erbschaft“ verbinden viele Menschen einen unerwarteten Geldsegen. Wer einmal Mitglied einer heillos zerstrittenen Erbengemeinschaft war, wird damit hingegen eher Ärger verbinden. Warum ist das so und wie können Sie Streit ums Erben vermeiden? Wir erläutern alle wichtigen Aspekte. Hier ein kurzer Überblick über die einzelnen Themen.

Zweifellos ist der Tod eines Angehörigen ein trauriger Einschnitt. Hat dieser seinen Nachlass mit Hilfe eines klug durchdachten Testaments umsichtig geregelt, müssen sich die Erben in der Regel nicht mühsam mit der Aufteilung der Erbschaft befassen. Die Realität sieht jedoch oft anders aus: Hat der Erblasser keine entsprechenden Maßnahmen getroffen, ist Streit unter den Erben oft vorprogrammiert – auch und vor allem dann, wenn nicht teilbare Vermögenswerte wie etwa Immobilien und Grundstücke zum Nachlass gehören. Das Problem: Sie können nicht einfach entsprechend der Erbanteile auf die Mitglieder der Erbengemeinschaft verteilt werden. 

Sind Sie mit dieser Situation konfrontiert, sollten Sie sich darüber informieren, welche Möglichkeiten das deutsche Erbrecht Ihnen bietet, um Ihren Erbteil schlussendlich doch noch zu erhalten – auch wenn Ihre Miterben sich nicht einigen können oder wollen. Wir haben die wichtigsten Aspekte zu den Themen Erbengemeinschaft auflösen, Erbteil verkaufen sowie Teilungsversteigerung für Sie zusammengetragen. Dabei verraten wir Ihnen, in welcher Art und Weise Ihnen ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht behilflich sein kann – und wie Sie sich auch in einer verfahrenen Situation mit Ihren Miterben unkompliziert mehr Lebensqualität verschaffen können. Die wichtigsten Punkte zu diesen Themen sind hier kurz zusammengefasst, klicken Sie einfach auf die Stichworte, zu denen Sie detaillierte Informationen wünschen. 

Erbengemeinschaft auflösen (Ihre Unabhängigkeit)

Hier haben wir alle wichtigen Fakten rund ums Thema „Erbengemeinschaft auflösen“ für Sie zusammengestellt.

Im Normalfall können Sie erst dann unabhängig von Ihren Miterben über Ihren Anteil am Nachlass verfügen, wenn sich die Erbengemeinschaft auf einen Auseinandersetzungsvertrag geeinigt hat und somit aufgelöst werden kann. Wollen Sie vorzeitig aussteigen, kann der Erbteilsverkauf oder die Abschichtung für Sie infrage kommen. Bei Letzterem müssen Sie sich mit den Miterben auf eine Abfindung einigen, die Sie für das Verlassen der Erbengemeinschaft erhalten. Die Vereinbarungen dazu werden im Abschichtungsvertrag festgelegt. Dieses Verfahren bewirkt eine Anwachsung der Erbteile bei den Miterben.

Als letzter Ausweg bleibt Ihnen die Erbauseinandersetzungsklage, falls es den Miterben partout nicht gelingt, sich über Aufteilung des Nachlasses zu einigen. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Auflösung der Erbengemeinschaft: Die Teilungsreife. 

Erbteil verkaufen (Ihre Freiheit)

Hier erfahren Sie mehr über die für den Verkauf des Erbteils relevanten Aspekte.

Das deutsche Erbrecht ermöglicht es Ihnen, Ihren Erbteil zu verkaufen. Wir zeigen Ihnen, warum Sie das Vorkaufsrecht für die Miterben nicht beunruhigen muss und erläutern, wie Sie von unseren Erfahrungen beim Erbteilsverkauf profitieren können. Lesen Sie, was es bei der Auszahlung durch die Erbengemeinschaft zu beachten gilt und wie Sie die Auszahlung erzwingen können. Wir zeigen Ihnen auch, was es mit dem Auszahlen des Erbteils durch die Erbengemeinschaft auf sich hat.

Teilungs- und Zwangsversteigerung (Ihre Sorgen)

Hier erläutern wir, was Sie zum Thema Teilungsversteigerung – einer Sonderform der Zwangsversteigerung – wissen müssen.

Erfahren Sie, wie die Teilungsversteigerung und das Vorkaufsrecht miteinander zusammenhängen und informieren Sie sich über die Kosten, die sich unter anderem aus den Gerichtskosten für das Verfahren und oft auch aus Anwaltskosten zusammensetzen. Da es für alle Miterben in der Regel nachteilig ist, kann es ratsam sein, eine Teilungsklage zu verhindern oder zu blockieren, um Zeit für eine gütliche Einigung zu gewinnen. Jeder Miterbe kann die Teilungsklage einreichen – und jeder kann die betreffende Immobilie oder das Grundstück auch selbst ersteigern.

Hätten Sie es gewusst? Für den kompletten Ablauf der Teilungsversteigerung müssen Sie mindestens ein Jahr einkalkulieren. Wir zeigen Ihnen, was es mit dem Mindestgebot und dem geringsten Gebot auf sich hat und wie Sie einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen können.

Die Erbengemeinschaft

Hier haben wir für Sie zusammengetragen, was Sie über das Thema Erbengemeinschaft wissen sollten.

Sobald es mehr als einen Erben gibt, ist von einer Erbengemeinschaft die Rede. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Zu den Unterformen gehört die ungeteilte Erbengemeinschaft. So wird die Erbengemeinschaft bezeichnet, bis sie die Auseinandersetzung des Erbes betreibt. Von ihr ist auch dann die Rede, wenn die Erben beschließen, eine Immobilie nicht zu verkaufen und stattdessen dauerhaft zu vermieten. Erfahren Sie auch, was es mit der Bruchteilsgemeinschaft auf sich hat und was Sie über die Rechtsposition Ihrer Miterben wissen sollten. 

Immobilien, Häuser und Grundstücke

Hier haben wir die wesentlichen Aspekte zusammengestellt, die Sie zum Thema Erbschaft und Immobilie kennen sollten.

Oft müssen sich Erbengemeinschaften darüber einigen, wie und in welcher Höhe Miterben bei einem geerbten Haus ausgezahlt werden sollen. Das gilt auch generell für Immobilien mit mehreren Einheiten und Grundstücke. Ebenfalls häufig: Die Erbengemeinschaft will das geerbte Haus verkaufen und ein Miterbe weigert sich. Der Hausverkauf gestaltet sich bei einer Erbengemeinschaft also vielfach als schwierig. Wir erläutern, wie es dennoch gelingen kann, dass die Erbengemeinschaft aufgelöst und das Haus verkauft werden kann. Zusätzliche Möglichkeiten gibt es, wenn es um die Auflösung der Erbengemeinschaft um die Verwendung von Grundstücken geht. Erfahren Sie außerdem, was es beim Pfandverkauf zu beachten gilt.

Nachlassverzeichnis

Was ist unter einem notariellen Nachlassverzeichnis zu verstehen? Welche Rolle spielt der Notar dabei? Das erfahren Sie hier

Erbengemeinschaft Rechte und Pflichten

Hier informieren wir Sie darüber, was auf Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft in puncto Rechte und Pflichten zukommt.

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft sind Sie an die Vorschriften gebunden, die das Erbrecht für die Nutzung von Nachlassgegenständen definiert hat. Dabei gilt der Grundsatz der Einstimmigkeit unter allen Erben der Erbengemeinschaft. Sowohl für Sie als auch für Ihre Miterben gelten hinsichtlich des Nachlasses sowohl Auskunftsrechte als auch –pflichten. Außerdem sind alle Miterben zu einer gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet, falls dieser es erfordert, sich darum zu kümmern. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Haus zum Nachlass gehört.

Dabei ist zwischen ordnungsgemäßer und notwendiger Verwaltung zu unterscheiden: Erstere erfordert eine einfache Stimmenmehrheit der Miterben, wenn bestimmte Maßnahmen am Haus durchgeführt werden sollen. Um Letztere handelt es sich hingegen, wenn ein Miterbe allein bestimmte Maßnahmen veranlasst. Dies setzt jedoch voraus, dass diese erforderlich sind, um einen größeren Schaden abzuwenden. In diesen Fällen kommt es auf Schnelligkeit an, so dass hier keine Beschlussfassung der Erbengemeinschaft erforderlich ist.

Will eine Erbengemeinschaft einstimmig die geerbte Immobilie vermieten, ist sie dauerhaft verpflichtet, sich um den Nachlass zu kümmern.

Rechtsanwalt und Fachanwalt (Ihre Sicherheit)

Hier erfahren Sie, in welcher Art und Weise Ihnen ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht beim Durchsetzen Ihrer Interessen im Erbfall behilflich sein kann und worauf Sie bei der Auswahl eines Experten achten sollten.

Erbschaftskauf (Ihre Entlastung)

Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und es geht mit der Aufteilung des Nachlasses keinen Schritt voran? Hier erfahren Sie, wie wir Sie bei der Veräußerung Ihres Erbteils unterstützen können und welche Zielgruppen sich für den Ankauf interessieren. Möglicherweise müssen Sie einen Abschlag für den Verkauf Ihres Erbteils hinnehmen, dafür gewinnen Sie auf einen Schlag deutlich mehr Lebensqualität: Zum einen über mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens - statt Streit mit der Erbengemeinschaft, und zum anderen, weil Sie endlich über den liquidierten Wert Ihres Erbteils frei verfügen können.

Ihre Zukunft (Ihre Zukunft)

Sie haben sich für den Verkauf Ihres Erbteils entschieden? Lesen Sie hier, warum Sie von dieser Lösung auch langfristig profitieren. 

Checkliste bei Todesfall (Ihr Wissen)

Was müssen Sie als Hinterbliebene nach einem Todesfall erledigen? Wir haben eine hilfreiche Checkliste zusammengestellt, so dass Sie im Ernstfall schnell handeln können.

Erbfolge

Hier haben wir alle für die Erbfolge relevanten Punkte für Sie zusammengestellt.

Das deutsche Erbrecht enthält detaillierte Regelungen zur gesetzliche Erbfolge. Sie wurden geschaffen, um die Erbfolge festzulegen, wenn kein Testament vorliegt. Diese kann sich mitunter deutlich von der in einem Testament festgelegten Erbfolge unterscheiden. Der Grund: Der Erblasser muss sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, sondern kann eine gewillkürte Erbfolge vorsehen. Das ist beispielsweise beim Berliner Testament der Fall, für das sich viele Ehepaare mit Immobilieneigentum entscheiden.

Pflichtteil Erbe

Was hat es mit dem Pflichtteil im Erbrecht auf sich? Wer hat darauf Anspruch? Das erfahren Sie hier.

Erblasser können in ihrem Testament festlegen, wer sie beerben soll. Allerdings schützt das Erbrecht die engsten Angehörigen davor, enterbt zu werden. So haben Ehegatten, Eltern und Kinder des Erblassers Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Er entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. 

Fazit

Erben ist nicht einfach. Wenn die Erbschaft zum Erbstreit wird, führt der Verkauf Ihres Erbteils als schnellster Weg zur Zukunft ohne Streit. 

Das Deutsche Erbenzentrum führt keine Rechtsberatung durch. Gerne helfen wir Ihnen aber bei der Suche nach einem Rechtsanwalt.

Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Datenschutz.

Akzeptieren