Den Erbteil verkaufen

Inhaltsverzeichnis

Wie kann man einen Erbteil verkaufen ?

Können Sie einfach so Ihren Erbteil verkaufen? Ja, das geht mit dem Deutschen Erbenzentrum. Gemäß § 2033 Absatz 1 BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen, seinen Erbanteil also verkaufen. Selbst wenn der Streit bereits Ausmaße angenommen hat, die unerträglich geworden sind – eines können Ihre Miterben nicht: Ihnen den Verkauf Ihres Erbanteils verbieten. Sie müssen den anderen nicht einmal verraten, dass sie verkaufen wollen. Sie dürfen Ihre Miterben vor vollendete Tatsachen stellen.

Erbteil verkaufen mit dem Deutschen Erbenzentrum

Wenn Sie aus der Erbengemeinschaft ausscheiden wollen, die Miterben aber Ihren Wunsch nicht ernst nehmen und Sie blockieren, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

Wir helfen Ihnen unkompliziert, schnell und zuverlässig Ihren Erbteil zu verkaufen.

Da wir Erbteile nicht selbst kaufen, haben wir – genau wie Sie – das Interesse, den höchsten Preis zu erzielen.

Wir arbeiten mit einem umfangreichen Netzwerk von Investoren und begleiten Sie beim Verkauf an den Erwerber mit dem besten Angebot.

Ist der Verkauf des Erbteils erlaubt ?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam geerbt haben. Die Erben bilden dann eine Art Zwangsgemeinschaft, in der nur gemeinsam über das Erbe entschieden werden kann. Eine ziemlich schwierige Angelegenheit, wenn es um Immobilien geht und noch schwieriger, weil Emotionen damit verknüpft sind, da es sich zum Beispiel um das gemeinsame Elternhaus handelt.

Interessanterweise haben Sie als Miterbe dennoch Handlungsmöglichkeiten, um diese Auseinandersetzungen zu beenden. Denn der Gesetzgeber hat erkannt, dass es in Erbengemeinschaften häufig zum Streit kommt, weil die Interessen auseinander streben – und häufig auch, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse sehr unterschiedlich sind. Wenn der eine auf stur stellt und alles blockiert, soll der andere, scheinbar Unterlegene, ebenfalls eine Trumpfkarte aus dem Ärmel ziehen dürfen: Das Recht, seinen Erbteil zu verkaufen gemäß § 2033 BGB.

Erbteilung zur Auflösung der Erbengemeinschaft

Der Erbenstreit lähmt alle. Durch den Verkauf des Erbteils soll deshalb wieder Bewegung in eine verfahrene Angelegenheit kommen. Dabei soll keiner der Beteiligten schutzlos sein. Wenn Sie Ihren Erbteil verkaufen, unterstützen wir Sie dabei. Ihrem Miterben wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Er hat die Wahl, ob er Ihren zum Verkauf stehenden Erbteil übernimmt oder ebenfalls an einen Dritten verkauft. 

Der Erwerber kann danach die Möglichkeiten des Gesetzes nutzen, um die Erbengemeinschaft durch eine Erbteilung aufzulösen.

Vorkaufsrecht für Miterben der Erbengemeinschaft

Schauen wir uns das genauer an: Haben Sie einen Käufer gefunden, gehen Sie mit ihm zum Notar und schließen einen Kaufvertrag. Anschließend informiert der Notar Ihre Miterben über den Verkauf (Wichtig: Das Vorkaufsrecht der Miterben entsteht erst nach dem Erbteilsverkauf, Sie müssen die Miterben also nicht vorher fragen!). Diese haben dann die Möglichkeit, in den Kaufvertrag einzutreten, also anstelle Ihres Käufers den Erbteil zu kaufen. Für dieses „Miterbenvorkaufsrecht“ gibt es zwei Monate Bedenkzeit.

Müssen Sie nun zwei Monate lang bangen, ob der Verkauf klappt?

Keine Sorge, sie kommen in jedem Fall zu Ihrem Geld. Denn darum geht es: Sie möchten doch endlich Ihr ererbtes Vermögen nutzen – für Ausbauten an Ihrem eigenen Haus, für eine Reise oder die Ausbildung der Kinder. Egal, ob die Miterben ihr Vorkaufsrecht nutzen oder nicht: Sie erhalten den im Kaufvertrag vereinbarten Betrag. Und Sie sind durch den Verkauf Ihres Erbteils aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden – nicht nur rechtlich sondern auch emotional. Diese Wirkung ist nicht zu unterschätzen.


Es gibt mehrere Miterben

Sie machen sich Sorgen, weil es mehrere Erben gibt? Kein Problem. Die übrigen Miterben können entweder gemeinsam das Vorkaufsrecht nutzen. Dann kaufen alle zusammen Ihren Anteil. Will nur ein einzelner kaufen, können die übrigen auf ihr Vorkaufsrecht verzichten. Oder die Miterben gehen auf das Angebot des Investors ein, das er ihnen macht. Es findet sich eine Lösung, bestimmt.

Erbteil verkaufen um frei zu sein

Wenn Sie mit Ihren Miterben im Streit liegen, ist es meist schwierig, die anderen zu einem Verkauf der Erbschaft zu bewegen, damit Sie an Ihr ererbtes Vermögen kommen. Mit dem Verkauf Ihres Erbanteils dagegen schaffen Sie Tatsachen. Die Erbteilung beendet für Sie die Erbengemeinschaft. Es ist der perfekte Ausstieg, bei dem Sie Kaufpreis und Konditionen bestimmen.

Wenn Ihr Miterbe den Verkauf an einen Fremden verhindern will, muss er diesen Kaufvertrag akzeptieren und selbst zum Käufer werden, zu den festgelegten Konditionen. Eine Nachverhandlung zu anderen Bedingungen gibt es beim Vorkaufsrecht gerade nicht.

Fazit

Wenn Sie Ihren Erbteil verkaufen wollen, helfen wir Ihnen mit einem geschulten Team, das sich um Ihre Angelegenheit kümmert.

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Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie viele Fragen rund um das Erbe auftreten. Auch wissen wir, welche emotionalen Belastungen damit einhergehen. Im Folgenden finden Sie einige Kategorien mit jeweiligen Artikeln, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen in eine unbeschwerte Zukunft. 

Heute erben, morgen leben.
Wir regeln das Dazwischen.

Das Deutsche Erbenzentrum führt keine Rechtsberatung durch. Gerne helfen wir Ihnen aber bei der Suche nach einem Rechtsanwalt.

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