Ein Nachlassverzeichnis dient dazu, einen Überblick über sämtliche Nachlassgegenstände und Vermögenswerte zu erhalten. Daher wird es auch als Inventar bezeichnet. Das kann insbesondere dann wichtig sein, wenn er sehr umfangreich ist und die Erben keinen genauen Überblick über das Erbe im Ganzen haben. Je nach Umfang des Nachlasses kann das Erstellen eines Nachlassverzeichnisses zu einer Detektivarbeit werden – etwa dann, wenn der Erblasser keine geordneten Unterlagen hinterlassen hat und der Hausrat zahlreiche wertvolle Gegenstände umfasst.
Das Nachlassverzeichnis bildet außerdem die Grundlage für die Ermittlung des Nachlasswerts. Dabei ist jeweils der Wert zugrunde zu legen, der am Tag galt, als der Erbfall eintrat (abzüglich der damit zusammenhängenden Kosten).