Erbteil verkaufen – Erfahrungen

Egal, wie hoch der Erbteil ausfällt: Das Geld fällt den Erben nicht immer direkt in den Schoß. Oftmals müssen sie jahrelang darum streiten, bis sie ihren Anteil am Nachlass endlich verwenden können. Welche positiven Erfahrungen der Erbteilsverkauf Erben und ihre Angehörigen machen lässt, zeigen wir in folgenden drei Beispielen.

Inhaltsverzeichnis

Heute aus dem Gestern das Beste machen

Das teure Auslandsjahr der Tochter, die kleine Wohnung für den Sohn am Studienort, die langersehnte Familienreise, der Wintergarten mit Kaminofen – was lässt sich alles aus dem Erbe machen? Und wie gut tut es zu wissen, dass mit der Erfüllung der eigenen Träume ein Stück vergangenes Leben weitergeht. Manchmal müssen wir darum kämpfen, manchmal lösen wir uns dazu vielleicht aus einer Erbengemeinschaft. Wichtig ist dabei vielleicht nur eins: Dass wir unseren eigenen Werten treu bleiben. Und damit auf unsere Weise Danke sagen.

Patchwork-Streit mit der Stieffamilie

Ein Ehepaar – sie 50, er 55 Jahre alt – lebt im längst schuldenfreien Eigenheim. Die Tochter steht unmittelbar vor ihrem Abitur. Das Ehepaar reist gern, möchte sich aber auch gern sozial über Spenden mehr einbringen. Seit dem Tod seines Vaters vor drei Jahren streitet sich der Ehemann mit seinen zwei Halbgeschwistern und der Stiefmutter um das Erbe, das auf einen Wert von rund 1,2 Millionen Euro taxiert wurde. Das Problem: Er hat sich von Anfang an nicht gut mit der Frau verstanden, die sein Vater nach der Scheidung von seiner Mutter geheiratet hatte. Auch zu den Halbgeschwistern hat er kein gutes Verhältnis.

200.000 Euro geerbt – und doch unglücklich

Doch das Erbrecht zwingt den Mann in eine Erbengemeinschaft und so müssen sie sich über den Nachlass einigen, zu dem auch das Elternhaus des Familienvaters gehört. Zunehmend nerven ihn die zermürbenden Streitereien mit den anderen Erben, was auch seine Ehe belastet. Dabei wäre es an sich so einfach: Ihm stehen wertmäßig rund 200.000 Euro zu – und er hätte viele Ideen, wie das Geld verwendet werden könnte. Zwar verdient das Ehepaar gut und kann sich einen angemessenen Lebensstandard leisten, aber dennoch haben die beiden – und auch ihre Tochter – Träume, die nicht ganz preiswert sind. Und da es ihnen finanziell gut geht, würden sie auch gern einen Teil der Erbschaft für einen guten Zweck einsetzen.

Erbteil verkaufen – das Geld sinnvoll nutzen

Der Familienvater verliert zunehmend die Geduld: Wie lange soll das Hin und Her ums Erbe noch gehen? Wäre eine Erbauseinandersetzungsklage eine Möglichkeit? Doch er verwirft die Option, als der von ihm konsultiere Fachanwalt für Erbrecht über die Details einer solchen Klage und vor allem die Dauer des Verfahrens aufklärt. Viel sympathischer erscheint ihm die zweite Option, die der Anwalt genannt hat: Der Erbteilsverkauf. Vor allem der Zeitfaktor erscheint ihm attraktiv: Er hätte das Geld zeitnah zur Verfügung – und somit wäre es möglich, den Studienwunsch der Tochter zu erfüllen. Schließlich möchte sie nicht erst in ein paar Jahren an der Uni starten, sondern möglichst bald.

Studium an einer Londoner Uni

Seit Jahren schon liegt die Tochter unserem Familienvater in den Ohren. Sie wünscht sich nichts sehnlicher, als später einmal in England Medizin studieren zu können – am liebsten am renommierten University College in London. Doch die Stadt ist teuer: Rund 800 Euro kostet allein ein WG-Zimmer, hinzu kommen die Studiengebühren, die pro Jahr im fünfstelligen Bereich liegen. Alles in allem ein Vorhaben, das die Familienkasse trotz guten Einkommens durchaus belasten würde. Mit einem Teil des Erbes wäre dies problemlos finanzierbar. Und garantiert wäre der Großvater stolz auf seine Enkelin gewesen, die sich das schwierige Studium an dieser Universität von Weltrang zutraut und die so die Möglichkeit erhält, ihren Traum wahr zu machen.

Die Reise, die man nicht vergisst

Wer stand nicht schon einmal verträumt am Meer und wäre gern sofort in See gestochen? Oder hat von einer Weltreise geträumt? Einmal für drei Monate rund um den Globus reisen – das wäre ein Traum und für viele unerreichbar. So geht es auch unserem Familienvater, der sonst sein Geld mit Bedacht ausgibt. Doch einmal würde er mit seiner Frau gern eine Ausnahme machen und einen Teil des Erbes für diese Reise ausgeben – in einer geräumigen Suite mit Balkon. Stolze 25.000 Euro pro Person kostet diese Reise, doch wäre es nicht ein schönes Gefühl, sich so etwas Extravagantes einmal zu gönnen und sich dabei an den geliebten Vater zu erinnern, der eine solche Reise vielleicht auch gern unternommen hätte?

Im Sinne des Verstorbenen spenden oder stiften

Der Vater hatte immer ein Faible für Tiere und die Sendereihe „Expeditionen ins Tierreich“ des inzwischen verstorbenen Tierforschers Heinz Sielmann geliebt. Daran erinnert sich sein Sohn, als er sich Gedanken um die weitere Vorgehensweise in puncto Erbschaft macht. Wäre es nicht eine schöne Idee, einen Teil des Erbes einer Organisation zu übertragen, die sich dem Tierschutz verschrieben hat? Nach ein wenig Recherche im Internet erfährt er von der Heinz Sielmann Stiftung und beschließt, mit der Organisation Kontakt aufzunehmen. Allein der Gedanke daran, der Stiftung eine größere Summe zukommen zu lassen, gefällt ihm – und das ist auch kein Wunder, denn im Rahmen der Glücksforschung haben Wissenschaftler anhand einer Versuchsanordnung die Aktivität der Hirnregionen gemessen und herausgefunden, dass Großzügigkeit glücklicher macht.

Fazit

Nachdem er sich die verschiedenen Möglichkeiten für sein Erbe überdacht hat, entscheidet sich der Familienvater dafür, endlich aus der lästigen Erbengemeinschaft auszusteigen, den Erbteil zu verkaufen und Nägel mit Köpfen zu machen – denn...

„Zukunft ist die Zeit, die übrig bleibt“ 
(Karl Lagerfeld, verstorben 2019)

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