Der Erbschaftskauf

Inhaltsverzeichnis

Verkauf der Erbschaft – die Lösung?

Sie können den Streit in der Erbengemeinschaft beenden, indem Sie Ihren Erbteil verkaufen. Wie das geht, haben wir Ihnen schon erklärt. Eine Frage aber steht im Raum: Wer will ein Erbteil kaufen, wenn sich Erben streiten? Es gibt Käufer, die gern in die Bresche springen. Und die Ihnen helfen, Ihr geerbtes Vermögen für Ihre Träume einzusetzen.

Erbstreitigkeiten – wer will eigentlich einen Erbteil kaufen?

Der Käufer ist emotional am Streit nicht beteiligt. Er kennt die streitenden Miterben nicht persönlich, er ist frei von den emotionalen Verstrickungen in Ihrem Familienzwist. Jahrzehnte alte Verletzungen, wie sie in Familien oft passieren und bei der Erbteilung wieder zu Tage treten, berühren ihn als Außenstehenden nicht. Er kann die Fakten nüchtern betrachten: was bringt mir, wirtschaftlich gesehen, der Kauf bei einem Erbfall?

Käufer beim Erbschaftskauf sind Investoren, die den Wert des Erbteils sehen, immerhin geht es in der Regel auch um eine Immobilie. Diese potentiellen Käufer bieten sich an, damit Sie Ihre Erbschaft optimal nutzen können. Vielleicht möchten Sie Ihrer Tochter das Studium im Ausland finanzieren; davon hatte schon der verstorbene Großvater in seiner Jugend geträumt und wäre froh, wenn sein Nachlass nun in seinem Sinne eingesetzt werden kann. Nur schade, dass der Streit um das Erbe dies nun verhindert.

Bis der Streit ausgetragen ist, ist die Gelegenheit für des Auslandsstudium längst vorüber.

Miterben oder Nachbarn – die Lösung liegt so nah

Stellen Sie sich vor: Während Sie sich mit dem Verkauf Ihres Erbteils befassen, meldet sich der Nachbar. Er hat Interesse, sein Grundstück durch Übernahme Ihres Erbanteils zu vergrößern. Darauf hat er vielleicht schon lange gewartet. Oder Sie bieten Ihren Miterben Ihren Anteil zum Kauf an. Wo vor lauter Streit Stillstand war, kommt nun in der Erbengemeinschaft Bewegung auf und Sie sind der Nutzung Ihrer Erbschaft einen Schritt näher. Das ist doch auch gut. Verkaufen Sie ihren Erbteil an die Menschen, die unmittelbar von dem Verkauf etwas haben. Dies ist der beste Weg für eine Erbteilung.

Investoren als Käufer für ihren Erbteil

Wenn Sie selbst keinen Käufer zur Hand haben, können wir vielleicht helfen. Wir haben eine große Zahl von Interessenten für den Erbteilskauf an der Hand. Das sind in den seltensten Fällen Privatleute. Am Erbschaftskauf interessiert sind Fonds, Vermögensverwaltungen, Immobilienentwickler und andere Investoren. Alles Experten mit viel Erfahrung in Erbfällen und die wissen, wie sie auch mit schwierigen Ausgangslagen wie Erbstreitigkeiten umgehen können.

Wir lassen Sie beim Verkauf Ihrer Erbschaft nicht alleine

Anders als diese Experten in Sachen Erbschaftskauf sind Sie vermutlich zum ersten Mal mit den Problemen einer Erbengemeinschaft und dem Streit um das Erbe befasst. Wir sind bei den Verkaufsverhandlungen an Ihrer Seite und unterstützen Sie soweit wir können. Denn genau wie Ihnen, ist uns eine einwandfreie und professionelle Lösung wichtig.

Was auf den Käufer Ihres Erbanteils zukommt

Der Erwerb eines Erbteils ist ein Rechtskauf. Wenn Sie verkaufen, tritt der Käufer an Ihrer Stelle in die Erbengemeinschaft. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten des Verkäufers, also alles, was bei Ihrem Erbteil bisher in Ihrer Hand lag. Er geht damit sehenden Auges ein Risiko ein. Auch für ihn kann sich das Verfahren, bis er den Erbteil nutzen kann, über Jahre hinziehen, und auch auf ihn kommen Gerichts- und Anwaltskosten zu. Kosten, die er einkalkuliert, und die er als professioneller Käufer von Erbanteilen vermutlich besser abschätzen kann.

Mit dem Verkauf Ihres Erbteils vermeiden Sie also nicht nur Kosten für den Rechtsstreit, Sie haben auch unmittelbar liquides Vermögen, mit dem Sie sich Ihre Wünsche erfüllen können.

Risiko beim Erbschaftskauf

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Das Risiko trägt der Käufer, weil er vollständig in die Vermögensposition des verkaufenden Erben eintritt. Da kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen, zum Beispiel wenn versteckte Schulden auftauchen. Auch für diese haftet der Investor.  

Weiterhin muss ein Investor mit der gesetzlichen Regelung des Erbschaftsverkaufs aus § 2034 BGB leben: Die Miterben haben ein Vorkaufsrecht und haben zwei Monate lang Zeit es auszuüben. Solange muss der Erwerber warten, bis Ihr Erbteil seins geworden ist. Nutzt ein Miterbe sein Vorkaufsrecht und steigt selbst in den Kaufvertrag ein, platzt das Geschäft für den Käufer – Sie bekommen Ihr Geld jedoch in jedem Fall, dann eben vom Miterben. 

Sie denken vielleicht, wie enttäuschend für den Käufer; der hat dann zwei Monate in der Ungewissheit ausgeharrt, ob der Kauf zustande kommt. Sie brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn der Erwerber am Ende leer ausgeht. Unsere Käufer wissen, dass sie dieses Risiko eingehen – so sind die Regeln nun einmal, die das Erbrecht vorsieht.

Fazit

Wir unterstützen Sie beim Ausstieg aus der Erbengemeinschaft. Das Risiko beim Erbschaftskauf trägt der Erwerber, auch das Risiko eines langen Verfahrens und der dazugehörigen Kosten für Gericht und Anwalt.

Weitere Themen

Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie viele Fragen rund um das Erbe auftreten. Auch wissen wir, welche emotionalen Belastungen damit einhergehen. Im Folgenden finden Sie einige Kategorien mit jeweiligen Artikeln, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen in eine unbeschwerte Zukunft. 

Heute erben, morgen leben.
Wir regeln das Dazwischen.

Das Deutsche Erbenzentrum führt keine Rechtsberatung durch. Gerne helfen wir Ihnen aber bei der Suche nach einem Rechtsanwalt.

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