Das Ziel der Erbengemeinschaft ist die Auflösung: Der Nachlass soll unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft verteilt werden. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft aufzulösen: einvernehmlich zwischen den Miterben, streitig mit Teilungsversteigerung und Rechtsanwalt sowie durch den Verkauf des Erbteils.
Am besten einigen sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft, wer welchen Anteil am gemeinsamen Nachlass bekommt. Gelingt dies nicht, kann man mit Hilfe eines Anwalts die Teilungsversteigerung beantragen und danach die Erbauseinandersetzungsklage führen. Als dritte Möglichkeit kann man ohne seine Miterben zu fragen seinen Erbteil verkaufen. Wir erläutern die Möglichkeiten und erklären, warum der Verkauf des Erbteils oft die sinnvollste Variante ist, um aus einer Erbengemeinschaft auszuscheiden.