Gut erben - Zukunft gestalten

Wenn geliebte Menschen sterben, trauern wir. Partner, Angehörige oder Freunde fehlen uns. Dort wo einmal Vertrautes war, ist es plötzlich leer. Viele, die aus dem Leben gehen, hinterlassen den Hinterbliebenen ihr Vermögen. Wie geht man um mit dem persönlichen Verlust einerseits und dem finanziellen Mehr andererseits?

Inhaltsverzeichnis

Erben darf das Leben erleichtern

„Und? Wie viel erbst du?“ Diese Frage – laut ausgesprochen oder zumindest im Stillen gedacht – taucht möglicherweise irgendwann im Gespräch auf, wenn sich ein Außenstehender mit dem Angehörigen eines Verstorbenen unterhält. Doch seien wir ehrlich: Darüber sprechen wir nicht wirklich gern. Die meisten tun es lieber ab, dass sie durch den Tod der Mutter über Nacht zum Hausbesitzer werden oder über einen freien Geldbetrag verfügen. Ohne unser Zutun für eine Zeit im Leben „ausgesorgt“ zu haben, ist nicht unbedingt das, worauf wir besonders stolz sind. Dabei könnten wir das sein.

Denn das Erbe ist eine emotionale Auszeichnung – insbesondere dann, wenn der Erblasser nicht einfach auf die gesetzliche Erbfolge vertraut hat, sondern ein Testament errichtet und darin eine gewillkürte Erbfolge festgelegt hat, von der wir profitieren. Denn das zeigt: Die Person hat sich explizit Gedanken über uns gemacht und möchte uns – sozusagen posthum – noch etwas Gutes tun. Natürlich kann Geld oder eine Immobilie nicht alle Probleme lösen, aber zumindest wollte der Erblasser Ihnen das Leben ein wenig einfacher machen oder Ihnen Starthilfe für Ihr Traumprojekt geben. 

Vom Geben und Nehmen Können

Die Zeiten, in denen Besitztümer durch Geburtsrecht automatisch an bestimmte Nachkommen übergehen, sind lange vorbei. Heutzutage entscheiden einzelne frei, wem sie überlassen, was ihnen gehört. Glaubt man Umfragen, dann entlastet das Vererben die meisten Menschen. Denn die Angehörigen versorgt zu wissen, kann dem Sterben etwas Sinnhaftes geben. Und es ist auch einfach ein gutes Gefühl zu wissen, dass das mitunter mühsam angesparte Vermögen in der Familie bleibt – und beispielsweise dem Enkelkind ein Studium im Ausland ermöglicht, das die Kinder nicht hätten finanzieren können.

Wie ist es, wenn wir dieses Geschenk ohne Schuldgefühl annehmen und unbeschwert sagen könnten: „Meine Mutter hat mir ihr wunderbares Haus hinterlassen – ich bin wirklich dankbar dafür!“ 

Erben – nicht immer einfach

Oftmals errichten Erblasser ein Testament mit guten Absichten – doch nicht immer handeln die Hinterbliebenen so, wie sie sich das vorgestellt hatten. Nicht selten leben im Rahmen der Erbauseinandersetzung alte Rivalitäten unter Geschwistern wieder auf. Mitunter kommt es auch vor, dass der Erblasser bestimmten Angehörigen über das Testament noch eine Lektion erteilen wollte. In beiden Fällen haben wir Erben es nicht leicht, uns darüber zu freuen, dass der Verstorbene uns einen Teil des Nachlasses zugedacht hat. Denn bevor wir von der Erbschaft etwas haben, müssen wir uns unter teils schwierigen Voraussetzungen mit den Miterben verständigen. Das kann sich über Jahre hinziehen, wenn einer oder mehrere Mitglieder der Erbengemeinschaft eine Einigung über die Erbauseinandersetzung konsequent blockieren.

Mündet das ganze in einer Erbauseinandersetzungsklage, kommen zudem noch horrende Kosten für den Rechtsstreit hinzu, die den Nachlass wie Eis in der Sonne dahinschmelzen lassen. Oder ein Miterbe beantragt entnervt die Teilungsversteigerung des geerbten Elternhauses, das Geld liegt dann nur bei Gericht und der Streit geht weiter. 

Es gibt eine Lösung, von der alle profitieren

Kommt es zu Erbstreitigkeiten, in denen sich die Beteiligten nur noch spinnefeind gegenüberstehen, dürfte dies kaum im Sinne des Verstorbenen sein. Wäre es nicht eine angenehmere Vorstellung, wenn wir den Erbteil in solchen Situationen einfach zur Verfügung hätten und uns den ganzen Ärger mit den anderen Erben ersparen? Für Streit und Ärger verschwendetes Geld für einen langgehegten Traum investieren oder uns in der Zeit gemeinnützig engagieren? Das ist möglich – über den Erbteilsverkauf. Er versetzt uns in die Lage, unsere Kapazitäten und das Vermögen für etwas einzusetzen, was möglicherweise auch im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre.

Nehmen wir zum Beispiel ein Ehepaar in Hamburg, dessen Tochter von einem Studium an einer renommierten, aber nicht eben preiswerten Universität träumt. Der Ehemann erbt von seiner Mutter eine größere Summe, die dieses Studium ermöglichen würde. Doch er kommt nicht an das Geld, weil sich die anderen Erben querstellen. Wäre es im Sinne seiner Eltern gewesen, dass er mit dem Erbteil nichts sinnvolles anfangen kann und die Enkelin letztlich ihren Traum von diesem Studium begraben muss? Dass der Sohn frustriert ist, weil er den Wunsch seiner Tochter nicht ermöglichen kann, obwohl das Geld prinzipiell vorhanden wäre?

Oder wären sie nicht vielmehr erfreut darüber, dass sie den Studienwunsch für ihr Enkelkind möglich machen können? Dass der Sohn wieder Zeit für seine Familie hat anstatt sich mit den anderen Erben zu streiten? So betrachtet dürfte es fast immer auch im Sinne der Verstorbenen sein, wenn wir uns entscheiden, den Erbteil zu verkaufen

Tipp:

Mehr dazu, wie eine Erbschaft Ihre Zukunft bereichern, zur Erfüllung möglicherweise langgehegter Träume und sogar Ihr Glücksempfinden verstärken kann, lesen Sie in unserem Beitrag „Erbteil verkaufen – Erfahrungen“.

Das Deutsche Erbenzentrum führt keine Rechtsberatung durch. Gerne helfen wir Ihnen aber bei der Suche nach einem Rechtsanwalt.

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