Pflichtteil Kinder
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Pflichtteil für Kinder?
- Warum haben Kinder einen Anspruch auf den Pflichtteil?
- Was haben der Pflichtteil für Kinder und die gesetzliche Erbfolge miteinander zu tun?
- Wie hoch ist die Pflichtteilsquote für Kinder?
- Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
- Pflichtteilsergänzungsanspruch: Haben Kinder das auch?
- Wann gibt es keinen Pflichtteilsanspruch für Kinder?
- Unter welchen Voraussetzungen können Kinder den Pflichtteil verlangen?
- Wie können Kinder ihren Pflichtteil einfordern?
- Wann ist ein Pflichtteilsverzicht für Kinder sinnvoll?
- Pflichtteilsstrafklausel für Kinder – was bedeutet das?
Was ist der Pflichtteil für Kinder?
Das deutsche Erbrecht rechnet Abkömmlinge gemäß § 2303 Absatz 1 BGB neben den Eltern (falls der Verstorbene kinderlos war) und Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartnern zum Kreis der sogenannten Pflichtteilsberechtigten. Der Anspruch steht sowohl leiblichen als auch adoptierten Kindern zu – ob sie ehelich oder unehelich geboren sind, spielt keine Rolle. Sind die Kinder bereits verstorben, werden deren Abkömmlingen zu Pflichtteilsberechtigten. Stiefkinder hingegen profitieren von dieser erbrechtlichen Sonderstellung nicht und können somit auch keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Der Pflichtteil beträgt laut § 2303 Absatz 1 Satz 2 BGB die Hälfte dessen, was dem Pflichtteilsberechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge zustehen würde. Der Pflichtteil ist also halb so hoch wie der gesetzliche Erbteil.
Wichtig zu wissen: Dass Kinder enterbt werden, muss nicht immer Folge erbitterter Streitigkeiten mit den Eltern sein. So entscheiden sich viele Ehepaare für das Berliner Testament, das in aller Regel die Enterbung der Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden mit sich bringt. Die Motivation hierfür ist jedoch üblicherweise nicht, die Kinder zu bestrafen. Es geht darum, für den Fall vorzusorgen, dass ein Ehegatte verstirbt und der andere sonst aus der selbstgenutzten Immobilie ausziehen muss.
Das Ziel des Berliner Testaments ist, dass die Kinder erst erben, wenn beide Ehepartner verstorben sind. Denn eine Erbengemeinschaft aus Ehepartner und Kindern könnte bedeuten, dass der Nachlass aufgeteilt wird und der Ehepartner die von ihm bewohnte Immobilie verkaufen muss, da die Kinder ihren Anteil am Erbe fordern. Wenn das Vermögen weitgehend aus dem Wohneigentum des verstorbenen Ehegatten besteht, kann der überlebende Ehegatte dies unter Umständen nicht zahlen und muss aus dem Haus ausziehen.
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Tipp: Details zu dieser Form des Ehegattentestaments finden Sie in unserem Beitrag „Berliner Testament“.
Warum haben Kinder einen Anspruch auf den Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist vorgesehen, um die engsten Angehörigen des Erblassers – darunter auch seine leiblichen oder adoptierten Kinder – vor einer kompletten Enterbung zu schützen. Dieser Schutzgedanke entspringt aus der Vorstellung, dass Eltern ihre Fürsorgepflicht auch über den Tod hinaus noch für ihre Kinder erfüllen sollen und andererseits auch Kinder Versorgungspflichten für die Eltern haben.
Was haben der Pflichtteil für Kinder und die gesetzliche Erbfolge miteinander zu tun?
Die Höhe der Pflichtteilsquote für Kinder bemisst sich nach der gesetzlichen Erbquote, für die wiederum die gesetzliche Erbfolge maßgeblich ist.
Wie hoch ist die Pflichtteilsquote für Kinder?
Der Pflichtteil für Kinder besteht gemäß § 2303 Absatz 1 Satz 2 BGB in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch der Wert des gesetzlichen Erbteils ist, hängt von der gesetzlichen Erbfolge, also dem Verwandtschaftsgrad beziehungsweise dem Beziehungsstatus des Pflichtteilsberechtigten zum Verstorbenen ab. Auch der Güterstand der Ehe des Erblassers spielt eine Rolle, ebenso die Frage, wer überhaupt zu den Erben gehört. Gemäß § 2310 Satz 1 BGB müssen für die Berechnung des Pflichtteils auch diejenigen Verwandten mitgezählt werden, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind – beispielsweise durch Enterbung im Testament, „Erbunwürdigkeit“ oder weil sie die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Ein Beispiel: Die verheiratete Mutter zweier Kinder stirbt und hat in ihrem Testament eines der Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen. Es galt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Nach der gesetzlichen Erbfolge ist das enterbte Kind ein Erbe erster Ordnung und erbt zum gleichen Teil mit dem anderen Kind, § 1924 Absatz 1 und 3 BGB. Der Vater der Kinder ist nach dem Ehegattenerbrecht gemäß § 1931 Absatz 1 Satz 1 BGB neben den Erben erster Ordnung zu einem Viertel der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Durch den Tod der Ehefrau kommt es jedoch zum Zugewinnausgleich, § 1371 Absatz 1 BGB und der gesetzliche Erbteil des Ehemanns erhöht sich auf die Hälfte des Erbes. Damit bleiben den beiden Kindern laut gesetzlicher Erbfolge jeweils ein Viertel des Erbes. Die Pflichtteilsquote des enterbten Kindes, beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also ein Achtel.
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Die Höhe des Pflichtteils sollte der Anspruchsteller genau beziffern können. Das setzt voraus, den Wert des Nachlasses zu kennen. Deswegen sind die Erben den Pflichtteilsberechtigten gegenüber verpflichtet, gemäß § 2314 Absatz 1 Satz 1 BGB Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu geben oder, falls erwünscht, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Weiß der Pflichtteilsberechtigte um den Wert des Nachlasses, so kann er mithilfe seiner Pflichtteilsquote die Höhe seines Anspruches berechnen.
Tipp: Weitere Informationen zur Ermittlung des Nachlasswerts haben wir in unserem Beitrag „Nachlassverzeichnis“ für Sie zusammengestellt.
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Haben Kinder das auch?
Als Pflichtteilsberechtigte können Abkömmlinge auch den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch durchsetzen. Dieser stellt sicher, dass sie nicht leer ausgehen, wenn der Erblasser vor seinem Tod Schenkungen an andere Erben oder Dritte vornimmt und damit den Wert des Nachlasses verkleinert. Inwiefern solche Schenkungen berücksichtigt werden, hängt davon ab, wann sie erfolgten. Hat der Erblasser innerhalb eines Jahres vor seinem Tod eine Schenkung vorgenommen, wird sie noch zu 100 Prozent berücksichtigt, § 2325 Absatz 3 Satz 1 BGB. Mit jedem weiteren Jahr, das zwischen Schenkung und Tod liegt, reduziert sich die Anrechnungsquote um zehn Prozentpunkte. Die Folge: Wurden beispielsweise im sechsten Jahr vor dem Erbfall 100.000 Euro per Schenkung übertragen, wären im nur noch 50.000 Euro anzurechnen. Wichtig dabei: Die 10-Jahres-Frist beginnt bei Ehegatten erst mit Scheidung oder Tod einer der beiden Partner.
Achtung: Anders als der Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Erben oder Dritten geltend gemacht werden, der für den Pflichtteilsanspruch relevante Schenkungen erhalten hat.
Wann gibt es keinen Pflichtteilsanspruch für Kinder?
Laut § 2333 BGB können Erblasser in Ausnahmefällen ihre Kinder vollständig enterben und ihnen den Pflichtteil entziehen. In diesen Fällen ist es den Erblassern laut deutschem Erbrecht nicht zuzumuten, dem betreffenden Angehörigen trotzdem noch den Pflichtteil zu hinterlassen zu müssen. Möglich ist das, wenn das betreffende Kind...
- ...dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet
- ...sich eines Verbrechens oder schweren vorsätzlichen Vergehens gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht hat
- ...zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde aufgrund einer vorsätzlichen Straftat, die gegen den Erblasser oder eine der oben genannten Personen gerichtet war. Gleiches gilt bei der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wegen einer solchen Tat
- ...die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt hat
Unter welchen Voraussetzungen können Kinder den Pflichtteil verlangen?
Um ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen zu können, müssen die Kinder...
- ...pflichtteilsberechtigt sein. Stiefkinder bleiben somit außen vor.
- ...enterbt oder mit einem belasteten Erbe beziehungsweise Vermächtnis bedacht worden sein. Ist der Erbteil geringer als der Pflichtteil, liegt gemäß § 2305 Satz 1 BGB ein sogenannter Pflichtteilsrestanspruch auf den Zusatzpflichtteil in Höhe der Differenz zwischen Pflichtteil und Erbteil vor.
- ...diesen vor Ablauf der Verjährungsfrist einfordern. Diese endet am 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Todesfall beziehungsweise Bekanntwerden des Sachverhalts, enterbt worden zu sein.
Kinder müssen, um ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen zu können, pflichtteilsberechtigt sein, enterbt worden sein und den Pflichtteil fristgerecht einfordern. Tipp: Weitere Informationen rund um den Anspruch auf den Pflichtteil finden Sie in unserem Beitrag „Pflichtteilsanspruch“.
Wie können Kinder ihren Pflichtteil einfordern?
Besteht ein Pflichtteilsanspruch, müssen Kinder als Pflichtteilsberechtigte handeln, denn sie erhalten ihren Pflichtteil keineswegs „automatisch”. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Pflichtteilsberechtigte sich schriftlich unter Angabe der Höhe des Pflichtteils, ihrer Bankverbindung und einer Zahlungsfrist an die Erben wenden. Kommen diese der Zahlungsaufforderung nicht nach, bleibt ihnen der Weg über die Pflichtteilsklage. Zunächst sollte jedoch versucht werden, eine gütliche Einigung mit den Erben zu erreichen.
Wenn Pflichtteilsberechtigte eventuellen Streitigkeiten mit der Erbengemeinschaft aus dem Weg gehen wollen, können sie ihren Pflichtteilsanspruch verkaufen und zeitnah das Geld für ihren Pflichtteil zu erhalten – wir helfen dabei.
Wann ist ein Pflichtteilsverzicht für Kinder sinnvoll?
Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Wollen Kinder bereits vor dem Ableben eines Elternteils einen Anteil am Nachlass erhalten, haben sie die Möglichkeit, sich im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit den Eltern auf einen Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen. Ein Recht auf Auszahlung des Pflichtteils zu Lebzeiten des Erblassers haben sie allerdings nicht. Inwieweit dies gelingt, hängt daher von ihrem Verhandlungsgeschick ab. Es gibt jedoch durchaus Konstellationen, in denen ein entsprechender Erbvertrag auch im Interesse des Erblassers ist – etwa, um späteren Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft vorzubeugen.
Pflichtteilsstrafklausel für Kinder – was bedeutet das?
Häufig entscheiden sich Ehepaare mit Kindern und Immobilienbesitz für ein Berliner Testament. Diese Form des Ehegattentestaments sieht vor, dass sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und somit die Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden enterbt werden. Um zu vermeiden, dass der Pflichtteil eingefordert wird, wird oft eine Pflichtteilsstrafklausel vorgesehen. Die Pflichtteilsstrafklausel für Kinder beinhaltet, dass Kinder, die ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils einfordern, auch beim Tod des zweiten Elternteils enterbt werden. Damit reduziert sich deren Anspruch am Nachlass.
Leiblichen und adoptierte Kinder sind mit dem Pflichtteil vor der vollständigen wirtschaftlichen Enterbung geschützt.
Wenn Sie keinen langen Streit über den Pflichtteil führen wollen oder die Kosten scheuen, können Sie auch Ihren Pflichtteilsanspruch verkaufen – wir unterstützen Sie dabei.