Berliner Testament
Inhaltsverzeichnis
- Ist ein Testament erforderlich?
- Was ist ein Berliner Testament?
- Warum Berliner Testament und wann ist es sinnvoll?
- Was erbt der Ehegatte beim Berliner Testament?
- Was erben Kinder beim Berliner Testament?
- Berliner Testament und Pflichtteil der Kinder – was beachten?
- Welche Arten des Berliner Testaments gibt es?
- Wie schreibt man ein Berliner Testament?
- Was ist beim Berliner Testament zu beachten?
- Wie wirkt sich eine Scheidung auf das Berliner Testament aus?
- Können Ehegatten das Berliner Testament widerrufen oder anfechten?
- Welche Vorteile hat das Berliner Testament?
- Welche Nachteile hat das Berliner Testament?
Ist ein Testament erforderlich?
Finden sich mehrere Hinterbliebene nach dem Tod eines Angehörigen in einer Erbengemeinschaft wieder, bringt dies oftmals jahrelangen Streit um das Erbe mit sich. Das gilt auch und gerade für Ehegatten. Aber: Viele Eheleute gehen irrtümlicherweise davon aus, dass der Partner nach ihrem Tod Alleinerbe wird. Doch das ist weit gefehlt, falls kein Testament vorliegt: Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Und wenn die Erbfolge mit Testament geregelt wurde und die darin festgelegte gewillkürte Erbfolge Vorrang hat, haben die Nachkommen einen Anspruch auf den Pflichtteil, der das Erbe des Partners ebenfalls schmälert - wenn auch oft in geringerem Umfang als bei der Erbfolge ohne Testament. Eine Lösung bietet das Berliner Testament als besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments.
Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das Ehepaare und eingetragene Lebenspartner errichten können. Unverheiratete Paare haben diese Möglichkeit hingegen nicht. Die Besonderheit dieses Ehegattentestaments besteht darin, dass sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen – und deren Kinder somit zunächst einmal enterbt werden. Damit unterscheidet sich die im Berliner Testament festgelegte Erbfolge von der gesetzlichen Erbfolge, die für die gemeinsamen Nachkommen einen Erbteil vorsieht und somit zur Bildung einer Erbengemeinschaft mit dem überlebenden Elternteil führt.
Wie hoch der Erbteil nach der gesetzlichen Erbfolge pro Kind ist, hängt von der Anzahl der Geschwister sowie dem Güterstand der Ehe der Eltern ab. Im Regelfall gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bei dem sich das Erbe je zur Hälfte auf den Partner und zu gleichen Teilen auf die Kinder verteilt. Hinterlässt ein Ehegatte beispielsweise Frau und zwei Töchter, erben diese jeweils ein Viertel und ihre Mutter die Hälfte der Erbschaft.
Tipp: Details zur Erbfolge ohne Testament finden Sie in unserem Beitrag „gesetzliche Erbfolge“.
Warum Berliner Testament und wann ist es sinnvoll?
Ein Berliner Testament ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn die Eheleute in einer selbstgenutzten Immobilie wohnen. So soll vermieden werden, dass der Partner später ausziehen und das Haus oder die Wohnung verkaufen muss, um die Nachkommen auszuzahlen, denen jeweils ein Teil des Nachlasses zusteht.
Tipp: In unserem Beitrag zum Thema “Erbengemeinschaft Haus” erfahren Sie mehr darüber, was auf die Erben zukommen kann, wenn der Nachlass auch Immobilien umfasst.
Was erbt der Ehegatte beim Berliner Testament?
Sinn des Berliner Testaments ist es, die Entstehung einer Erbengemeinschaft zu verhindern, indem der überlebende Partner als Alleinerbe benannt wird. In welchem Umfang der Ehepartner letztlich den Nachlass erhält, hängt konkret davon ab, wie sich die gemeinsamen Kinder verhalten. Machen sie keinen Pflichtteilsanspruch geltend, fällt dem überlebenden Ehegatten das gesamte Vermögen zu. Andernfalls reduziert sich der Nachlass um den Pflichtteil des Kindes, das seinen Pflichtteil einfordert. Dieses Kind bekommt dann aber in der Regel auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil, also die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils.
Tipp: Detaillierte Informationen rund um den Anspruch der Nachkommen auf den Pflichtteil finden Sie in unserem Beitrag „Pflichtteil Kinder“.
Was erben Kinder beim Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist so gestaltet, dass die Kinder beim Tod des erstversterbenden Elternteils leer ausgehen und der überlebende Elternteil Alleinerbe wird. Stirbt dieser danach ebenfalls, erben die Kinder das verbliebene gesamte Vermögen. Inwiefern Kinder mit einem Berliner Testament besser oder schlechter gestellt sind als etwa bei der gesetzlichen Erbfolge, hängt davon ab, ob der überlebende Elternteil das Vermögen – etwa durch eine erfolgreiche Anlage in Aktienfonds – vermehrt hat oder ob er einen Teil ausgegeben hat – etwa für eine Haushaltshilfe.
Hinterlässt ein Ehepaar beispielsweise ein Kind, wird dieses nach dem Tod des Letztversterbenden zum Alleinerben, in allen anderen Fällen bilden die Kinder beim Tod des zweiten Elternteils eine Erbengemeinschaft.
Berliner Testament und Pflichtteil der Kinder – was beachten?
Auch wenn das Berliner Testament darauf abzielt, dass der länger lebende Partner zunächst alles erben soll, bekommt er bisweilen trotzdem nicht alles. Da die Kinder gemäß § 2303 Absatz 1 BGB zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählen, können sie ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Zwar nicht verhindern aber zunächst unattraktiv für die Kinder machen lässt sich dies über Pflichtteilsstrafklauseln. So können die Eheleute beispielsweise festlegen, dass ein Kind beim Tod des zweiten Elternteils enterbt wird, wenn es seinen Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils einfordert.
Tipp: Weitere Informationen dazu, was es in Bezug auf Pflichtteilsberechtigte zu beachten gilt, finden Sie in unseren Beiträgen zum Thema „Pflichtteil Erbe“.
Welche Arten des Berliner Testaments gibt es?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Berliner Testament zu errichten. So können sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben, Vorerben oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Die Varianten im Überblick:
• Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein
Das gegenseitige Einsetzen als Alleinerben wird als Einheitslösung bezeichnet. Sie hat zur Folge, dass die Kinder zu Schlusserben werden. Sie erhalten ihren Anteil am Vermögen also erst, nachdem beide Elternteile verstorben sind. Diese Lösung ist jedoch mitunter im Hinblick auf die Erbschaftssteuer nachteilig. Zudem können die Kindern nach dem Tod des Erststerbenden ihren Pflichtteil geltend machen.
• Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Vorerben ein
Wenn sich Ehegatten für diese Variante des Berliner Testaments entscheiden, werden sie jeweils zu Vorerben und die Kinder zu Nacherben. Über diese sogenannte Trennungslösung soll erreicht werden, dass der überlebende Partner das Vermögen für die Kinder erhält. Er kann in diesem Fall nur bedingt über das Erbe verfügen und beispielsweise nicht einfach die selbst genutzte Immobilie verkaufen. Das lässt sich jedoch vermeiden, wenn der Partner zum „befreiten Vorerben“ erklärt wird.
• Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Vermächtnisnehmer ein
Über ein Vermächtnis können Ehegatten beispielsweise festlegen, dass die Kinder zwar die gemeinsam genutzte Immobilie erben sollen, der überlebende Partner jedoch ein Wohnungsrecht oder Nießbrauch erhält. So kann er die Immobilie weiterhin bewohnen oder beim Nießbrauch auch vermieten. Der Vorteil dieser Lösung: Die Kinder können gegenüber dem überlebenden Elternteil keinen Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen, der überlebende Ehegatte kann jedoch weiter im Familienheim wohnen.
Wie schreibt man ein Berliner Testament?
Eheleute können mit oder ohne Notar ein Berliner Testament errichten. Ziehen sie keinen Notar hinzu, muss das Testament vollständig handschriftlich verfasst werden. Gemäß § 2267 BGB kann einer der Ehegatten dies übernehmen. Wichtig ist jedoch, dass der Partner ebenfalls unter Angabe von Ort und Datum unterschreibt.
Was ist beim Berliner Testament zu beachten?
Das Berliner Testament hat für die Kinder des Ehepaars und auch in steuerlicher Hinsicht weitreichende Konsequenzen. Daher sollten Eheleute vor dem Errichten dieses Ehegattentestaments folgende Fragen klären:
• Welche Folgen ergeben sich für die Erbschaftssteuer?
Je nach Höhe des Vermögens kann das Berliner Testament für Ehegatten und Kinder nachteilig sein. Gerade wenn es um ein größeres Erbe geht, ist es daher empfehlenswert, einen Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerrecht oder einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. So lassen sich steuerliche Aspekte bestmöglich berücksichtigen.
• Soll das Berliner Testament auch nach dem Tod des Ehegatten gelten?
Eheleute sollten überlegen, was mit dem Berliner Testament passieren soll, falls der verwitwete Partner erneut heiratet. Über Änderungsklauseln können sie festlegen, inwieweit das gemeinschaftliche Testament nach dem Tod des Ehegatten vom überlebenden Partner geändert werden kann.
• Wie soll sich eine erneute Heirat auf den Erbteil der Kinder auswirken?
Ehegatten sollten auch berücksichtigen, wie die Kinder bei erneuter Heirat des überlebenden Ehepartners erbrechtlich bedacht werden sollen. Sie können über die sogenannte Wiederverheiratungsklausel festlegen, dass die Kinder in diesem Fall den Erbteil des zuerst verstorbenen Elternteils erhalten und nicht erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Ohne diese Klausel kann es passieren, dass die Kinder als Schlusserben schlechter gestellt sind.
Wie wirkt sich eine Scheidung auf das Berliner Testament aus?
Das Erbrecht sieht mit § 2077 Absatz 1 Satz 1 BGB vor, dass ein Berliner Testament mit der Scheidung unwirksam wird. Laut § 1933 BGB tritt dieser Fall bereits dann ein, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung beim Tod eines Ehegatten schon vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder dieser zugestimmt hat. Sollen bestimmte Anordnungen im Testament über die Scheidung hinaus gelten, müssen die Eheleute diese ausdrücklich erwähnen.
Tipp: Auf Nummer Sicher gehen Ehepartner, indem sie das gemeinschaftliche Testament mit der Scheidung vernichten.
Können Ehegatten das Berliner Testament widerrufen oder anfechten?
Da es sich beim Berliner Testament um ein gemeinschaftliches Testament handelt, können Eheleute es auch nur gemeinsam aufheben. Der Widerruf durch einen der Ehegatten ist gemäß § 2271 BGB möglich, solange beide noch leben. Ist einer der Partner bereits verstorben, kann der andere die wechselseitigen Verfügungen nicht mehr widerrufen. § 2271 Absatz 1 Satz 1 BGB sieht jedoch vor, dass er sein Erbe ausschlagen und den Pflichtteil einfordern kann.
Welche Vorteile hat das Berliner Testament?
Das Konzept des Berliner Testaments bietet viele Vorteile. So wird zunächst die Entstehung einer Erbengemeinschaft verhindert und sichergestellt, dass der Ehepartner als Alleinerbe frei über das Vermögen verfügen kann. Das zahlt sich insbesondere dann aus, wenn das Ehepaar selbstgenutztes Wohneigentum besitzt. Zudem ist der Partner finanziell besser abgesichert, da er den Nachlass nicht mit den Kindern teilen muss. Das kann sich vor allem dann als Vorteil erweisen, wenn hohe Pflegekosten anfallen, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Welche Nachteile hat das Berliner Testament?
Den unbestreitbaren Vorteilen des Berliner Testaments stehen auch Nachteile gegenüber, die Eheleute beachten sollten, bevor sie ein solches Testament errichten. So kann es erstens je nach Höhe des Vermögens dazu kommen, dass der Ehegatte und die Kinder eine höhere Erbschaftssteuer zahlen müssen als ohne Berliner Testament. Dies liegt daran, dass die Erbschaftssteuer doppelt fällig wird – zunächst für den überlebenden Ehepartner und später für die Kinder, wenn auch dieser stirbt.
Weiterhin könnten die Kinder ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Die Folge: Der Ehegatte erhält nicht den kompletten Nachlass, sondern muss einen Teil an die Kinder abgeben. Das kann insbesondere dann problematisch sein, wenn der Nachlass überwiegend aus der selbst genutzten Immobilie besteht und die Barmittel fehlen, um den Pflichtteil auszuzahlen.
Tipp: Das Einfordern des Pflichtteils durch die Kinder lässt sich über Pflichtteilsstrafklauseln zwar nicht vermeiden, aber für die Kinder ökonomisch unattraktiv machen.
Auch kann der überlebende Ehegatte das Berliner Testament nicht mehr ändern. Das ist beispielsweise dann ungünstig, wenn er erneut heiratet.
Tipp: Wenn Sie eine Abänderungsklausel in dem Berliner Testament vermerken, lässt sich dieser Nachteil umgehen.
Es kann sich ebenso als nachteilig erweisen, wenn sich die Ehegatten zu Vorerben oder Vermächtnisnehmern einsetzen. Das kann zwar aus anderen Gründen vorteilhaft sein, schränkt den überlebenden Ehegatten aber mitunter erheblich ein.
Tipp: Soll der überlebende Ehegatte später frei über den Nachlass verfügen können, sollten sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dabei ist jedoch abzuwägen, ob dieser Vorteil damit entstehende andere Nachteile aufwiegt – beispielsweise hinsichtlich der Erbschaftssteuer.
Das Berliner Testament kann für Eheleute eine gute Wahl sein, Kinder haben jedoch einen Pflichtteilsanspruch.
Wollen Kinder diesen nicht selbst geltend machen, können sie ihren Pflichtteilsanspruch auch verkaufen.